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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 102/18   

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https://dejure.org/2020,76680
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 102/18 (https://dejure.org/2020,76680)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.09.2020 - L 13 SB 102/18 (https://dejure.org/2020,76680)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. September 2020 - L 13 SB 102/18 (https://dejure.org/2020,76680)
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  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 102/18
    Von einer solchen ist im Schwerbehindertenrecht bei einer Änderung im Gesundheitszustand des behinderten Menschen auszugehen, wenn aus dieser die Erhöhung oder Herabsetzung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 folgt, während das Hinzutreten weiterer Funktionsstörungen mit einem Einzel-GdB von 10 regelmäßig ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB bleibt (vgl. Bundessozialgericht &61531;BSG&61533;, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 SB 3/12 R - juris Rn. 26 m. w. N.).

    Hierbei führen zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdB von 10 bedingen, nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung und auch bei leichten Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdB von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen (Teil A Nr. 3 d ee VMG; vgl. zum Vorstehenden auch BSG, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 SB 3/12 R - juris Rn. 29).

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 102/18
    Die AHP und die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen VMG stellen ihrem Inhalt nach antizipierte Sachverständigengutachten dar (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts &61531;BSG&61533;, vgl. z. B. Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 2/13 R - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 102/18
    Nach einem Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats vom 18./19. März 1998 sind psychische Anpassungsschwierigkeiten, die einen Einzel-GdB von 30 bis 40 rechtfertigen, durch Kontaktschwäche und/oder Vitalitätseinbuße gekennzeichnet; derartige vom Sachverständigenbeirat entwickelte Abgrenzungskriterien können zur Auslegung herangezogen werden (BSG, Urteil vom 23. April 2009 - B 9 VG 1/08 - juris Rn. 43; Senat, Urteil vom 26. September 2018 - L 13 SB 32/17 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2013 - L 11 SB 245/10 -, juris Rn. 45 ff.).
  • BSG, 19.09.2000 - B 9 SB 3/00 R

    Schwerbehinderung - GdB - Einzel-GdB - Gesamt-GdB - Verwaltungsakt mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 102/18
    Dabei sind die in dem früheren Bescheid bei der Feststellung des Gesamt-GdB berücksichtigten Einzel-GdB - anders als der Gesamt-GdB selbst - nicht in Bestandskraft erwachsen (BSG, Urteil vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SB 12/06 R - juris Rn. 17 f.) und es handelt sich bei der Neufeststellung dementsprechend nicht um eine reine Hochrechnung des im früheren Bescheid festgestellten Gesamt-GdB, sondern um dessen Neuermittlung auf der Grundlage der aktuell tatsächlich vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2000 - B 9 SB 3/00 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 12/06 R

    Schwerbehindertenrecht - MdE-Feststellung durch den Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 102/18
    Dabei sind die in dem früheren Bescheid bei der Feststellung des Gesamt-GdB berücksichtigten Einzel-GdB - anders als der Gesamt-GdB selbst - nicht in Bestandskraft erwachsen (BSG, Urteil vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SB 12/06 R - juris Rn. 17 f.) und es handelt sich bei der Neufeststellung dementsprechend nicht um eine reine Hochrechnung des im früheren Bescheid festgestellten Gesamt-GdB, sondern um dessen Neuermittlung auf der Grundlage der aktuell tatsächlich vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2000 - B 9 SB 3/00 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 20.04.2015 - B 9 SB 98/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 102/18
    Bei der rechtlichen Bewertung dieser Auswirkungen sind die Gerichte an die Vorschläge der von ihnen gehörten Sachverständigen nicht gebunden (BSG, Beschluss vom 20. April 2015 - B 9 SB 98/14 B - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2013 - L 11 SB 245/10

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Merkzeichen "G", "B", "H", "RF"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 102/18
    Nach einem Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats vom 18./19. März 1998 sind psychische Anpassungsschwierigkeiten, die einen Einzel-GdB von 30 bis 40 rechtfertigen, durch Kontaktschwäche und/oder Vitalitätseinbuße gekennzeichnet; derartige vom Sachverständigenbeirat entwickelte Abgrenzungskriterien können zur Auslegung herangezogen werden (BSG, Urteil vom 23. April 2009 - B 9 VG 1/08 - juris Rn. 43; Senat, Urteil vom 26. September 2018 - L 13 SB 32/17 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2013 - L 11 SB 245/10 -, juris Rn. 45 ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2016 - L 7 SB 86/15

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Versorgungsmedizinische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 102/18
    Die Überzeugungsbildung in Bezug auf eine dauerhaft bestehende erhebliche psychische Erkrankung ist bei fehlender angemessener Behandlung zumindest erschwert (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 7 SB 86/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 13 SB 32/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2020 - L 13 SB 102/18
    Nach einem Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats vom 18./19. März 1998 sind psychische Anpassungsschwierigkeiten, die einen Einzel-GdB von 30 bis 40 rechtfertigen, durch Kontaktschwäche und/oder Vitalitätseinbuße gekennzeichnet; derartige vom Sachverständigenbeirat entwickelte Abgrenzungskriterien können zur Auslegung herangezogen werden (BSG, Urteil vom 23. April 2009 - B 9 VG 1/08 - juris Rn. 43; Senat, Urteil vom 26. September 2018 - L 13 SB 32/17 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2013 - L 11 SB 245/10 -, juris Rn. 45 ff.).
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